Kreistag
Aufgaben der Politik
Die kommunale Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein starkes Fundament unserer Demokratie. Selbstverwaltung heißt, dass nicht alle öffentlichen Aufgaben vom Staat, also vom Bund und von den Ländern, erfüllt werden. Viele öffentlichen Angelegenheiten nehmen die kommunalen Gebietskörperschaften, vor allem die Kreise und die Gemeinden, in eigener Verantwortung wahr. Bund, Länder, Kreise und Gemeinden bilden so das Organisationsgerüst des Staates. Für ihre Entscheidungsgremien stellt das Grundgesetz in Artikel 28 sicher, dass sie demokratisch gewählt sein müssen:
"In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist."
Der Vorteil dieser "gestuften Demokratie": Die Staatsgewalt wird verteilt. Entscheidungen, die nur für die Einwohner einer Gemeinde oder eines Kreises Bedeutung haben, werden bürgernah von Politikerinnen und Politikern getroffen, die sich vor Ort auskennen.
Der Kreistag
Die Volksvertretung des Kreises ist der Kreistag; er ist das oberste Entscheidungsorgan. Die Mitglieder des Kreistages (Kreistagsabgeordnete) werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises direkt gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er bzw. sie einen Vertreter im Wahlbezirk und gleichzeitig die Reserveliste einer Partei oder Gruppierung. Entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen werden die Sitze im Kreistag auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen verteilt. Die in den Wahlbezirken errungenen Direktmandate werden darauf angerechnet.
Zuletzt wurde am 30. August 2009 der Kreistag gewählt. Gleichzeit wurde zum dritten Mal auch der hauptamtliche Landrat gewählt. Die Wahlperiode des Kreistages beginnt am 21. Oktober 2009. Eine Liste der Kreistagsabgeordneten finden Sie auf der Seite "Kreistagsmitglieder".
Bei den Kommunalwahlen 1999 waren zum ersten Mal die hier lebenden nichtdeutschen Mitbürger und Bürger der EU wahlberechtigt und wählbar. Ebenfalls erstmals konnten 16- und 17jährige Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben.
Die nächste Kreistagswahl in NRW findet im Herbst 2014 statt.
Download
- Flyer "Kreistag und Kreisverwaltung" (PDF-Datei / 1,1 Mb)
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