Wer ist pflegebedürftig
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Bei der Pflegebedürftigkeit geht es um den Hilfebedarf bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, nicht jedoch um einen allgemeinen Betreuungsbedarf.
Krankheiten oder Behinderungen sind:
Die Pflegestufen
"Pflegestufe 0" (Nicht oder geringfügig Pflegebedürftige)
Der Begriff "Pflegestufe 0" bezeichnet
keine Pflegestufe im Sinne der Pflegeversicherung. Damit sind die Personen
erfasst, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, aber dennoch
auf pflegerische Hilfen angewiesen sind. Im Rahmen der Pflegestufe "0"
kann bereits ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter
Alltagskompetenz gemäß § 45 a und b bestehen.
Pflegestufe I (Erheblich Pflegebedürftige)
Das sind Personen, die
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Das sind Personen, die
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Das sind Personen, die
Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die
hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden
betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen
müssen.
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